BYOSL für IaaS/PaaS

IT Asset Management (Cloud)
Software wird von einer Reihe von Clouddienstanbietern zunehmend in Cloud-Umgebungen gehostet (je nach Dienstleistung ist dieses Arrangement auch unter der Bezeichnung Infrastructure as a Service [IaaS] bzw. Platform as a Service [PaaS] bekannt).
Tipp: Ein weiteres bekanntes Modell ist das so genannte Software as a Service (SaaS), was hier aber ausgenommen ist, weil bei SaaS die Lizenzkosten normalerweise im Abonnementpreis der Dienstleistung enthalten sind. Weitere Informationen über die verschiedenen Dienstleistungsmodelle finden Sie unter SaaS, PaaS und IaaS.

Insbesondere bei IaaS, aber auch, wenn auch seltener, bei PaaS, ist es üblich, dass Ihr Unternehmen als Abonnent des Clouddienstes für die Beschaffung und Bereitstellung der Lizenzen verantwortlich ist. Genau wie es auch der Fall wäre, wenn die Software als standortgebundene Implementierung (vor Ort im eigenen Unternehmen) ausgeführt würde. Bei IaaS/PaaS wird dies häufig als „Bring Your Own Software License“ (BYOSL) bezeichnet.

Wenn Sie Ihre eigenen Softwarelizenzen in der Cloud verwalten, kommen einige neue Daten hinzu, die Sie verfolgen sollten:
  • Es ist hilfreich zu wissen, welcher Clouddienstanbieter eine bestimmte Anwendung hostet, die Ihr Unternehmen verwendet. Auch wenn die meisten Softwareherausgeber die Bedingungen Ihrer Lizenz nicht aufgrund der Wahl des Clouddienstanbieters ändern, gibt es doch ein paar Ausnahmen (IBM zum Beispiel nennt explizit größere Clouddienstanbieter unter seinen „Eligible Public Clouds“ (in Frage kommenden öffentlichen Clouds) und hat sogar unterschiedliche Werte für die pro vCPU oder Kern verbrauchten PVUs bei seinen eigenen unterschiedlichen Cloud-Angeboten). Aber selbst, wenn es keine Unterschiede gibt, sind diese Daten sowohl aus praktischen Überlegungen zur Verwaltung als auch, möglicherweise, bei einem Softwareaudit (bei dem es u. a. darum geht, zu ermitteln, wo die Software ausgeführt wird) erforderlich.
  • Auch wenn ein Softwareherausgeber allgemeine Lizenzanforderungen festlegt, die für alle Clouddienstanbieter dieselben sind, können sich diese Anforderungen von denen unterscheiden, die bei einer standortgebundenen Implementierung im eigenen Unternehmen gelten. Bei einer auf Punkten basierenden Lizenzierung kann ein Herausgeber zum Beispiel unterschiedliche Punkteregeln für IaaS/PaaS und lokale Installationen festlegen. Es kann sein, dass Sie die geltende Punkteregel wechseln müssen, je nachdem, wo die Software gehostet wird.
Im ersten Schritt müssen Sie daher Ihren Clouddienstanbieter identifizieren. In IT Asset Management besteht dieser Vorgang aus zwei Teilschritten:
  1. Jeder Clouddienstanbieter muss in Ihrem System für die Verwendung hinterlegt sein. Einige der bekannteren Clouddienstanbieter sind bereits für Sie angelegt (und diese können nicht deaktiviert oder geändert werden). Sie können aber bei Bedarf beliebige weitere Clouddienstanbieter hinzufügen. Um die Liste der Clouddienstanbieter zu erweitern, wechseln Sie auf die Seite IT-Asset-Management – Einstellungen Allgemeine Angabenund wählen Sie die Registerkarte Clouddienstanbieter aus. Weitere Informationen finden Sie unter IT-Asset-Management - Einstellungen: Registerkarte „Clouddienstanbieter“.
  2. Für in der Cloud gehostete inventarisierte Geräte (bei denen es sich üblicherweise um inventarisierte Geräte des Typs Virtueller Computer handelt, auch wenn manche Clouddienstanbieter andere Gerätetypen unterstützen) kann es sein, dass Sie das erfasste Inventar um die Information erweitern müssen, welcher Ihrer aufgeführten Clouddienstanbieter das jeweilige Gerät (und mit ihm natürlich die gesamte Software, die auf diesem Gerät ausgeführt wird) hostet. Wenn Ihr Gerät in AWS EC2 gehostet wird, können Sie einen Connector zum Import von Daten einschließlich der Identität Ihres Clouddienstanbieters einrichten und Werte automatisch aktualisieren. Derzeit gibt es für andere Clouddienstanbieter keine Möglichkeit, aus dem Inventar eines virtuellen Computers automatisch zu entnehmen, welcher Clouddienstanbieter den Computer hostet (oder ob dieser lokal in Ihrem eigenen Unternehmen gehostet wird). Es gibt vier Möglichkeiten, diesen (für BYOSL erforderlichen) Wert in Ihr Inventar aufzunehmen, wenn dies nicht automatisch geschieht:
    • Möglichkeit 1: Für ein einzelnes Gerät können Sie die Details in den Eigenschaften des inventarisierten Geräts auf der Registerkarte Allgemeine Angaben ändern (weitere Informationen finden Sie unter Registerkarte „Allgemein“).
    • Möglichkeit 2: Sie können die Eigenschaften mehrerer inventarisierter Geräte gleichzeitig bearbeiten:
      1. Auf der Seite Gesamtes Inventar (oder auf einer der anderen Inventarlisten) können Sie die Liste so filtern, dass als Typ des inventarisierten Geräts nur Virtueller Computer angezeigt wird (vorausgesetzt, das ist der Gerätetyp, den Sie aktualisieren möchten).
      2. Fügen Sie optional einen weiteren Filter hinzu, um die Liste auf den Satz an Geräten einzuschränken, die Sie bearbeiten möchten. Zum Beispiel können Sie in der Lage sein, nach Seriennummer zu filtern, wenn sich der Clouddienstanbieter an reguläre Benennungskonventionen hält.
      3. Markieren Sie alle entsprechenden Geräte und klicken Sie (über der Liste) auf Öffnen.
        Tipp: Die Schaltfläche Öffnen ist nur aktiv, wenn Sie mehrere Zeilen mit dem gleichen Typ des inventarisierten Geräts (hier Virtueller Computer) auswählen und wenn alle ausgewählten Datensätze entweder konsistent manuell angelegt oder automatisch als Inventar erfasst wurden (jedoch nicht bei einer Mischung aus beidem).
      4. Setzen Sie auf der Registerkarte Allgemeine Angaben der gemeinsamen Eigenschaften den Wert für Gehostet in/von auf den gemeinsamen Clouddienstanbieter und klicken Sie auf Speichern.
    • Möglichkeit 3: Sie können Daten von Ihrem Clouddienstanbieter in eine Tabellenkalkulation herunterladen und einen einmaligen Inventar-Upload durchführen (siehe Seite „Einmaliger Inventarupload“). Sie können auch wiederholte Uploads der aktuellen Daten aus der Tabellenkalkulation durch eine Inventarisierungsstation zeitlich planen.
    • Möglichkeit 4: Sie (oder ein Berater) können einen Business-Adapter schreiben, um den Wert für Gehostet in/von für entsprechende inventarisierte Geräte zu aktualisieren. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel The Business Adapter Studio der PDF-Datei Using FlexNet Business Adapters, die auf https://docs.flexera.com/ verfügbar ist.
    Tipp: Sie brauchen den Wert Standortgebundene Implementierung nicht für jedes inventarisierte Gerät (VM) zu setzen, das in Ihrem Unternehmen gehostet wird. Jedes inventarisierte Gerät, das nicht speziell einem Clouddienstanbieter zugewiesen wurde, erhält automatisch den Wert Standortgebundene Implementierung.
Nachdem der Clouddienstanbieter, der jedes Gerät (und die dazugehörigen Softwareanwendungen) hostet, ermittelt wurde, müssen Sie die Einstellungen in den entsprechenden Lizenzen anpassen, damit der Verbrauch korrekt berechnet werden kann. Auch hier gibt es Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:
  • Die Lizenz muss so geändert werden, dass sie Verbrauch durch inventarisierte Geräte, die vom entsprechenden Clouddienstanbieter gemeldet wurden, zulässt (oder alternativ, dass sie auf den Verbrauch durch Geräte eingeschränkt wird, die lokal am eigenen Standort gehostet werden, wenn das Ihre Wahl ist). In den Regeln für den Lizenzverbrauch (in den Lizenzeigenschaften auf der Registerkarte Use rights & rules) können Sie eine oder mehrere Optionen dafür auswählen, wo Geräte gehostet werden, damit dieser Lizenz Verbrauch zugerechnet wird. In vielen Situationen ist es hilfreich, die Option Beliebiger Clouddienstanbieter auszuwählen. Diese lässt nicht nur Verbrauch durch inventarisierte Geräte zu, die einem beliebigen Ihrer aktuell bestehenden Clouddienstanbieter zugewiesen sind, sondern auch durch Geräte, die Clouddienstanbietern zugewiesen sind, die Sie in Zukunft vielleicht definieren werden. Weitere Informationen finden Sie unter Regeln für den Lizenzverbrauch.
  • Sie sollten die Bedingungen jeder Lizenzvereinbarung sorgfältig auf Abweichungen prüfen, die u. U. dann gelten, wenn die Software auf inventarisierten Geräten ausgeführt wird, die durch einen Clouddienstanbieter gehostet werden. Prüfen Sie insbesondere auf Punkten basierende Lizenzen auf eine oder mehrere bestimmte Punkteregeln, die in diesem Zusammenhang gelten könnten. Genau wie Lizenzen können Punkteregeln so konfiguriert werden, dass sie nur für bestimmte Clouddienstanbieter gelten (Einzelheiten finden Sie unter Hinzufügen einer Punkteregel). Nachdem ein Punkteregelsatz vollständig ist („Satz“, weil in einer Lizenz verschiedene Punkteregeln für verschiedene Situationen verwendet werden können), können Sie ihn auf der Registerkarte Identifizierung der Lizenzeigenschaften mit der entsprechenden Lizenz verbinden (siehe Punkteregelsatz).
    Tipp: Bei Lizenzen des Typs „IBM PVU“ stellt IT Asset Management einen Punkteregelsatz mit einer Punkteregel bereit, die sich für die Verwendung mit der Einstellung Beliebiger Clouddienstanbieter eignen. Für andere Lizenztypen müssen Sie selbst geeignete Punkteregeln erstellen.
Mit diesen Funktionen können Sie Folgendes erstellen:
  • Anwendungen, die mit Lizenzen verknüpft sind, die nur durch Installationen im/beim entsprechenden Clouddienstanbieter verbraucht werden können, und
  • Lizenzen (für auf Punkten basierende Lizenzen), die mit einer entsprechenden Punkteregel für diesen Clouddienstanbieter verknüpft sind.

Wenn Softwarebestand für ein bestimmtes inventarisiertes Gerät importiert wird (standardmäßig über Nacht im Rahmen eines vollständigen Inventarimports und der Compliance-Berechnungen):
  1. wird die installierte Anwendung im Softwarebestand für das inventarisierte Gerät identifiziert,
  2. wird der Wert im Feld Gehostet in/von für das inventarisierte Gerät verwendet, um die richtige Lizenz aus den mit der installierten Anwendung verknüpften Lizenzen auszuwählen.
  3. Eine (mit dieser Lizenz verknüpfte) Punkteregel wird ausgewählt, die auf den Clouddienstanbieter passt, der für das inventarisierte Gerät identifiziert wurde,
und für das inventarisierte Gerät wird für die gewählte Lizenz der Verbrauch berechnet.

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