Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln

IT Asset Management (Cloud)

Auf der Seite Discovery and Inventory Rules können Sie neue Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln erstellen und vorhandene Regeln einsehen. Mithilfe einer Regel können Sie auch den Remotevorgang zur Ermittlung und Inventarisierung in IT Asset Management einleiten (der Remotevorgang wird durch eine Inventarisierungsstation ausgeführt und folglich steuern diese Regeln nicht den auf einem Zielgerät lokal installierten FlexNet-Inventarisierungsagenten).

Eine Regel ist eine Kombination aus einem oder mehreren Zielen, einer Aktion und einem Zeitplan. Die Regeldefinition und der Zeitplan werden bei der nächsten Aktualisierung der Inventarisierungsstationsrichtlinien an jede Inventarisierungsstation weitergegeben. Wenn eine Ermittlungs- und Inventarisierungsregel ausgeführt wird, identifiziert FlexNet Beacon Geräte im Einzugsbereich der Ziele der Regel und der jeder Inventarisierungsstation zugewiesenen Subnetze. Die entsprechende Inventarisierungsstation führt die Aktionen aus, die durch die Regel auf diesen Geräten festgelegt wurden. Die Aktionseigenschaften der Regel bestimmen die durchzuführenden Aktionen, und die Eigenschaften der Ziele der Regel bestimmen die Geräte, bei denen die Aktion durchgeführt werden soll. Jede Inventarisierungsstation arbeitet auf den Geräten, die in dem Subnetz vorhanden sind, das ihr zugewiesenen wurde, und lädt die erfassten Ermittlungs- und Inventarisierungsdaten in IT Asset Management hoch.
Anmerkung: Geräteermittlung und nachfolgende Erfassung von Inventardaten machen es erforderlich, dass die IP-Adresse des Geräts im Umfang mindestens einer Inventarisierungsstation liegt.
Das Ausführen einer Ermittlungs- und Inventarisierungsregel in IT Asset Management kann zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse führen:
  • Ermittlung und Übernahme von Geräten
  • Erfassung von Computer- und Softwarebeständen
  • Erfassung von bestimmten Beständen, beispielsweise von Oracle- oder XenDesktop-Inventar
  • Aktivierung der Anwendungsnutzungsverfolgung

Arbeitsweise von Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln

Die Erhebung von Ermittlungs- und Inventarisierungsdaten durch Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln ist ein aus drei Schritten bestehender Vorgang. Wenn die Ausführung einer Ermittlungs- und Inventarisierungsregel geplant ist, führt IT Asset Management folgende Aktionen aus:
  1. Ermitteln von Geräten im Umfang der zugrunde liegenden Zieldefintion und Inventarisierungsstation und gemäß den in der zugrunde liegenden Aktionsdefinition ausgewählten Ermittlungsoptionen. Ein Gerät wird ermittelt wenn:
    • für die zugrunde liegende Aktion mindestens eine Geräteermittlungsoption ausgewählt ist
    • das Gerät eine IP-Adresse hat, die in den Umfang mindestens eines Ziels und mindestens einer Inventarisierungsstation fällt
    Anmerkung: Dieser Schritt wird für die Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln mit der Aktion Nur Inventarisierung nicht ausgeführt.
  2. Ermitteln von Diensten, die an den angegebenen Ports auf den ermittelten Zielgeräten ausgeführt werden, gemäß den Ermittlungsoptionen, die in der zugrunde liegenden Aktionsdefinition ausgewählt sind. Sie müssen Dienstports für jeden der erforderlichen Dienste angeben. Ein Dienst auf einem Gerät wird ermittelt wenn:
    • für die zugrunde liegende Aktion mindestens eine Geräteermittlungsoption ausgewählt ist
    • für die zugrunde liegende Aktion mindestens eine Dienstermittlungsoption ausgewählt ist
    • die Portnummern mit der Dienstermittlungsoption angegeben sind, falls relevant
    • das Gerät eine IP-Adresse hat, die in den Umfang mindestens eines Ziels und mindestens einer Inventarisierungsstation fällt
    Anmerkung: Dieser Schritt wird für die Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln mit der Aktion Nur Inventarisierung nicht ausgeführt.
  3. Erfassen von Inventar von den ermittelten Geräten, wenn die Option Gather hardware and software inventory from all target devices in der zugrunde liegenden Aktionsdefinition ausgewählt ist. Inventardaten von Diensten werden erfasst, wenn:
    • für die zugrunde liegende Aktion mindestens eine Dienstinventarisierungsoption ausgewählt ist
    • es aufgrund der Dienstermittlung bekannt ist, dass der erforderliche Dienst auf dem Gerät vorhanden ist
    • das Gerät eine IP-Adresse hat, die in den Umfang mindestens eines Ziels und mindestens einer Inventarisierungsstation fällt
    Dieser Schritt wird für die Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln mit dem Aktionstyp Nur Ermittlung nicht ausgeführt.
Anmerkung: Die Reihenfolge der Ausführung von Dienstermittlungs- und Dienstinventarisierungsaktionen bei der Ausführung einer Ermittlungs- und Inventarisierungsregel ist nicht vorhersehbar, weil viele Aktionen wie die Oracle-Inventarisierung und VMware-Inventarisierung parallel ausgeführt werden.

Tasks auf der Seite „Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln“

Auf der Seite Ermittlungs- und Inventarisierungsregeln können Sie die folgenden Aktionen ausführen:

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