Downgrade

Die Nutzung eines früheren Release (oder einer früheren Version) einer Anwendung im Rahmen einer Lizenz, die eine spätere Version abdeckt, oder Nutzung einer Edition mit geringerem Leistungsumfang mit einer Lizenz für eine Edition mit größerem Leistungsumfang. Diese Rechte werden in der Regel durch eine Lizenzvereinbarung gewährt, die anderen Bedingungen unterliegt, etwa einer kontinuierlich bereitgestellten Wartung. Softwareherausgeber können Downgrade-Recht auf mindestens zwei Arten interpretieren, und Sie sollten die Lizenzvereinbarung und etwaige übergeordnete Kauf- oder Supportverträge sorgfältig dahin gehend überprüfen.
  • Modell der Abwärtskompatibilität Zum Schutz vor möglichen Problemen hinsichtlich der Abwärtskompatibilität lassen manche Hersteller zu, dass die lizenzierte Version und eine frühere Version gleichzeitig auf demselben Computer installiert und vom selben Benutzer verwendet werden können. Für die beiden Installationen des Produkts wird nur eine einzige Berechtigung verbraucht. Beispiel: Lizenzierung von früheren Versionen von Adobe Photoshop. Bei diesem Modell wird die Nutzung von verschiedenen Versionen auf separaten Computern durch verschiedene Benutzer häufig ausdrücklich oder implizit ausgeschlossen. Für jede separate Nutzung ist dann eine eigene Lizenzberechtigung erforderlich. Dieses Modell wird in der Regel eingesetzt, wenn Sie eine separate Upgradelizenz erwerben.

  • Modell der Lizenz-Aggregation Manche Hersteller gestatten es – in der Regel nur im Rahmen von Lizenzverträgen –, dass Software der aktuellen Version mit einer einzigen aktuellen Lizenz dieser Version auf mehreren Computern des Bestands installiert werden darf, während die Installation früherer Versionen auf andere, separate Computer beschränkt ist. Ein Beispiel hierfür sind die Vereinbarungen „Microsoft Select License“ und „Select Plus“. Normalerweise kann das Produkt (unabhängig von der Version) bei diesem Modell jeweils nur ein einziges Mal auf einem Computer installiert werden. Wenn die Mehrfachinstallation nach dem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, müssen Sie ggf. auch in der Registerkarte Produktnutzungsrechte die Einstellung Mehrfachnutzungsrecht entsprechend anpassen.

Lesen Sie Ihre Verträge dahin gehend aufmerksam durch. Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass ein Herausgeber produkt- oder zeitübergreifend stets dieselbe Art von Vertrag verwendet. So war bei einer früheren Lizenz für Adobe Creative Suite ein Downgrade-Recht für frühere Versionen von Photoshop, nicht jedoch für frühere Versionen von Acrobat zulässig.

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