Komponente

Der Begriff „Komponente“ wird (in IT Asset Management) in seiner Grundbedeutung verwendet: Eine Komponente ist ein Bestandteil einer Sache. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:

  • Eine Komponente einer Anwendung wie das Wörterbuch in Microsoft Word. Das ursprünglich von Houghton Mifflin separat entwickelte Wörterbuch ist heute eine Komponente von Word und nicht mehr eigenständig erhältlich. Mit einer Komponente wird eine spezielle Funktion (etwa die Rechtschreibprüfung) innerhalb des übergeordneten Verwendungszwecks der Anwendung (z. B. Textverarbeitung) ausgeführt.

  • Eine Komponente einer Suite wie Adobe Version Cue. Diese Komponente ist Bestandteil vieler Editionen von Adobe Creative Suite, kann aber nicht separat erworben oder lizenziert werden.

    Mit dem Begriff Komponente wird also ein Bestandteil einer Anwendung oder Suite bezeichnet, der nicht separat erhältlich ist und nicht separat (unabhängig von der übergeordneten Anwendung oder Suite) lizenziert werden kann. Manche Komponenten können natürlich als Elemente von mehreren verschiedenen Anwendungen oder Suites bereitgestellt werden. (Adobe Bridge ist beispielsweise ein Bestandteil von Creative Suite, ist aber auch in mehreren Designanwendungen enthalten, wenn diese einzeln erworben werden.)

Bei Anwendungen können Sie Komponenten in der Regel ignorieren, da sie nur selten Auswirkungen auf die Lizenzierung haben. Leider hinterlassen Komponenten Dateinachweise (und manchmal auch Installationsprogramm-Nachweise oder WMI-Nachweise). Für diese Fälle bietet IT Asset Management eine Klassifikation vom Typ Komponente. Wenn Sie diese Elemente ordnungsgemäß klassifiziert haben, können Sie sie aus der Ansicht herausfiltern, sodass Sie sich besser auf die anderen Anwendungen konzentrieren können, die für den Compliance-Status wichtiger sind.

Bei Suites kann eine Komponente manchmal bei der Unterscheidung zwischen der Installation einer Suite und der zufälligen Installation von mehreren eigenständigen Anwendungen helfen, die auch als Bestandteil der Suite verfügbar sind. Bei dieser Vorgehensweise sind allerdings genaue Kenntnisse über die Produktstruktur des Herausgebers nötig. Beispiel:

  • Adobe Version Cue ist eine Komponente von Creative Suite, kann aber nicht als Anwendungsnachweis vom Typ Erforderlich der Suite eingesetzt werden. Dies hat den Grund, dass die Lizenz der Suite die separate Installation von Version Cue auf dem eigenen Server zulässt; für diesen separaten Server soll dann aber keine weitere Installation gezählt werden. Deshalb ist Adobe Version Cue als „optionales“ Mitglied von Creative Suite einzustufen (d. h. mit der Kennzeichnung Nicht zur Erkennung zu versehen).

  • Adobe Bridge ist eine weitere Komponente von Creative Suite, aber auch diese Komponente dient nicht als Anwendungsnachweis vom Typ Erforderlich. Der Grund hierfür ist, dass Adobe Bridge (beispielsweise) auch mit Adobe Photoshop bereitgestellt wird, wenn Photoshop als eigenständige Anwendung verkauft wird, und es wäre ein Fehler, wenn für die eigenständige Installation von Photoshop der Verbrauch einer Creative Suite-Berechtigung gezählt würde. Auch diese Komponente sollte als „optionales“ Mitglied (Nicht zur Erkennung) von Creative Suite eingestuft werden.

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